Rechtsprechung
VGH Bayern, 28.09.2011 - 4 ZB 11.723 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Fremdenverkehrsbeitragspflicht einer KG; einkommenssteuerpflichtiger Gewinn; kein Abzug des an die Komplementärin (GmbH) gezahlten Geschäftsführerentgeltes; Verbot der Doppelbelastung; Identität des Vorteils aus dem Fremdenverkehr Fremdenverkehrsbeitragssatzung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 18.03.2009 - 4 CS 08.3051
Fremdenverkehrsbeitrag; steuerpflichtige Personen; Kommanditgesellschaft
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2011 - 4 ZB 11.723
Eine - nochmalige - Beitragsfestsetzung gegenüber den Gesellschaftern kommt dann nicht in Betracht (vgl. dazu BayVGH vom 18.3.2009 Az. 4 CS 08.3051 ).Im Urteil des Senats vom 13. April 1983 (…a.a.O.) ist jedoch bereits ausdrücklich geklärt worden, dass jeder Gewinn der GmbH, die gleichzeitig Komplementärin und Geschäftsführerin der KG ist, bei der Fremdenverkehrsabgabe als Gewinn der KG zu berücksichtigen ist (Entscheidung Bl. 7 letzter Satz) und dass die Gesellschafter neben der KG nicht ebenfalls als selbständige Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Fremdenverkehrsbeitragssatzung angesehen werden können (siehe dazu auch BayVGH vom 18.3.2009 a.a.O.).
- BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2011 - 4 ZB 11.723
Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Gerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (siehe dazu BVerfG vom 21.1.2009, JZ 2009, 850/851). - VG Halle, 26.03.2008 - 4 B 521/07
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2011 - 4 ZB 11.723
Das Verbot der Doppelbelastung folgt letztlich aus dem im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnden Verhältnismäßigkeitsprinzip (vgl. VG Halle vom 26.3.2008 Az. 4 B 521/07 RdNr. 8).
- VGH Baden-Württemberg, 23.11.2021 - 2 S 532/21
Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags vom Kommandisten eines Klinikbetreibers; …
Der Veräußerungsgewinn ist folglich auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dem Gewinn der Klinikbetreiberin und damit auch ihren Einkünften gemäß § 4 Abs. 1 und 2 Satz 1 FVBS zuzurechnen (vgl. zur Fremdenverkehrsabgabe nach bayerischem Landesrecht Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.09.2011 - 4 ZB 11.723 - juris Rn. 6 ff.). - VGH Bayern, 09.07.2018 - 4 ZB 17.1827
Fremdenverkehrsbeitrag - einkommensteuerpflichtiger Gewinn als Beitragsmaßstab
Als Gewinn im Sinn des § 2 Abs. 2 FVBS ist daher der nach § 15 EStG in Bezug auf die Klägerin ermittelte Gewinn anzusehen, auch wenn für diesen letztlich nicht die Klägerin einkommensteuerpflichtig ist (vgl. zur Kommanditgesellschaft BayVGH, B.v. 28.9.2011 - 4 ZB 11.723 - juris Rn. 9).